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KJ und Jungschar
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DSGVO und Fotorechte

Datenschutzgrundverordnung

 

Die Gruppierungen in den Pfarren (Jugend, Minis und Jungschar) sind rechtlich gesehen Einrichtungen der jeweiligen Pfarre. Jede Pfarre muss eine*n Datenschutzverantwortliche*n haben, der*die zuständig für alle Themen rund um den Datenschutz ist. Das ist in der Regel der Pfarrer bzw. der Pfarrkoordinator oder die Pfarrkoordinatorin.

 

Was bedeutet das „Grundrecht auf Datenschutz“?
Jede/r hat Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit daran ein schutzwürdiges Interesse besteht. Die Geheimhaltungspflicht umfasst alle personenbezogenen Daten. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein schutzwürdiges Interesse besteht! Das heißt, jede Verarbeitung personenbezogener Daten bedarf einer Rechtsgrundlage.
Das Recht auf Datenschutz erlischt mit dem Tod.
Was sind personenbezogene Daten?
Unter „personenbezogene Daten“ versteht man alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen, z.B. Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Beruf, Einkommensverhältnisse, Matrikendaten, Religionsbekenntnis, …
Was sind sensible Daten?

Besonders geschützt ist die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.

Als Kirche haben wir stets auch mit der religiösen Überzeugung unserer Mitglieder zu tun, weshalb wir es fast immer mit sensiblen Daten zu tun haben!

Grundsätzlich gilt: es sollen nur die Daten erhoben werden, die für den jeweiligen Zweck unbedingt notwendig sind!

connor olson/unsplash
Zweckbindung
Die Daten dürfen nur für einen konkreten Zweck verwendet werden und sind danach zu löschen: zB. Daten der Jungscharkinder für die Gruppenstunde, Anmeldung zum MinistrantInnenlager,....
Transparenz
Personen müssen wissen wofür ihre Daten gespeichert werden.
Datensparsamkeit
Es dürfen nicht mehr Daten als für den konkreten Zweck erforderlich. Überlegt euch also, welche Daten ihr wirklich braucht und was sinnvoll und notwendig ist.

Datensparsamkeit:

Koppelungsverbot: Die Datenerhebung darf nur in engen Grenzen von der Erlangung einer Leistung abhängig gemacht werden. Die Daten für das Minilager gelten also für das Lager und nicht automatisch für andere Pfarrveranstaltungen.

Datenschutzverpflichtung: Datenschutz-Verpflichtungserklärung: Alle Ehrenamtlichen, die mit personenbezogenen Daten zu tun haben (zB Gruppenleiter/innen,…) müssen die Verpflichtungserklärung unterschreiben und in der Pfarrkanzlei hinterlegen. Das Formular ist entweder in der Pfarre erhältlich oder hier auf der Homepage. Am besten beim Pfarrleitungskreis gemeinsam ausfüllen und im Pfarrsekretariat hinterlegen. Damit unterschreibt ihr, dass ihr sensibel mit den Daten umgeht. 

Datensicherheit: Die anvertrauten Daten müssen vor unberechtigtem Zugriff, Missbrauch, Verlust und Zerstörung geschützt werden.

Datenweitergabe: Daten dürfen innerhalb der Pfarre, des Dekanats bzw. mit der Diözesanstelle ausgetauscht und weitergegeben werden. An Dritte darf keine Weitergabe erfolgen.


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kj-und-jungschar@kath-kirche-vorarlberg.at

So findest du uns

 

Bahnhofstraße 13
6800 Feldkirch

 

oder

Unterer Kirchweg 2

6850 Dornbirn

 

Telefon: +43 5522 3485-127
Fax: +43 5522 3485-5

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